Sofern für bestimmte Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Grundsätzlich obliegt es dem Anbieter, den AV-Vertrag zu stellen. Der Kunde hat die Verpflichtung, dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen, um die Auftragsdurchführung zu ermöglichen. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung des Materials zur Gestaltung der Webseiten und anderer Werke (z. B. Grafiken, Texte) verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Falls der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellt und keine weiteren Anweisungen gibt, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen und Projektverspätungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen. Falls der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte bereitstellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verstoßen. Der Anbieter ist gesetzlich nicht befugt, Rechtsberatungsdienstleistungen für den Kunden zu erbringen. Insbesondere ist der Anbieter nicht dazu verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder vom Kunden erstellte oder erworbene Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Es werden keine Markenrecherchen oder sonstige Prüfungen bezüglich Schutzrechtskollisionen in Bezug auf die vom Kunden bereitgestellten Werke durchgeführt. Wenn der Kunde bestimmte Anweisungen für die Herstellung des Werks gibt, ist er selbst dafür verantwortlich.
Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt nicht nachkommen, behält sich der Anbieter vor, dem Kunden den dadurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung zu stellen.