Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brand Build, Walter-Eucken-Str. 117, Düsseldorf vertreten durch Geschäftsführer Dmitrij Stepa, Handelsregister am Amtsgericht Düsseldorf.
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen ab; sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsspektrum des Anbieters umfasst unter anderem die Entwicklung und Erstellung von Webseiten. Die spezifischen Leistungen werden durch den individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag festgelegt.
Der Begriff "Webseite" in diesen AGB schließt alle Arten von Webseiten ein, einschließlich Online-Shops. Der Anbieter ist berechtigt, die notwendigen Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Trotzdem bleibt der Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird keine Subunternehmer einsetzen, wenn offensichtlich ist, dass dies den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Vertragsschluss
Um die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen, gibt der Kunde zunächst eine Anfrage beim Anbieter ab. Diese Anfrage sollte eine möglichst präzise Beschreibung der gewünschten Leistungen enthalten. Die Anfrage dient als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Anbieters. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind. Auf Grundlage dieser Prüfung wird der Anbieter ein Angebot erstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Anbieter keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen wird. Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters akzeptiert.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, aber kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder gegebenenfalls der dazugehörigen Quellcodes, Kopien usw. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder sie dem Anbieter zurückzugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern für bestimmte Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Grundsätzlich obliegt es dem Anbieter, den AV-Vertrag zu stellen. Der Kunde hat die Verpflichtung, dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen, um die Auftragsdurchführung zu ermöglichen. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung des Materials zur Gestaltung der Webseiten und anderer Werke (z. B. Grafiken, Texte) verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Falls der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellt und keine weiteren Anweisungen gibt, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen und Projektverspätungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen. Falls der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte bereitstellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verstoßen. Der Anbieter ist gesetzlich nicht befugt, Rechtsberatungsdienstleistungen für den Kunden zu erbringen. Insbesondere ist der Anbieter nicht dazu verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder vom Kunden erstellte oder erworbene Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Es werden keine Markenrecherchen oder sonstige Prüfungen bezüglich Schutzrechtskollisionen in Bezug auf die vom Kunden bereitgestellten Werke durchgeführt. Wenn der Kunde bestimmte Anweisungen für die Herstellung des Werks gibt, ist er selbst dafür verantwortlich.
Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt nicht nachkommen, behält sich der Anbieter vor, dem Kunden den dadurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung zu stellen.
Abnahme
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Abnahme von Werkleistungen in schriftlicher Form zu verlangen. Der Kunde ist zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, jedoch nur, wenn der Anbieter ihn dazu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben in vollem Umfang gültig.
Die Abnahmefrist gemäß § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB wird durch Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden auf 2 Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sollte aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall eine längere Abnahmefrist erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden darüber gesondert informieren. Sofern der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine Stellungnahme abgibt oder die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Die Vergütung für den Auftrag wird durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt und orientiert sich in der Regel an dem im Angebot angegebenen Preis.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend anzupassen, soweit seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Preisänderung per E- Mail über die bevorstehende Anpassung informiert. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung festgelegten Frist widerspricht, wird dies als Zustimmung betrachtet. Die Benachrichtigung über die geplante Preisanpassung wird die Frist sowie die Konsequenzen eines Widerspruchs oder dessen Ausbleibens deutlich darlegen. Falls der Kunde gegen die Preisanpassung Einspruch erhebt, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Leistungen für Webseiten - Erstellung von Webseiten
Gegenstand der Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden zur Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten, beispielsweise durch die Einbindung neuer Schnittstellen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Diese Verträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffen wurden, sind die erstellten Webseiten für Mobilgeräte optimiert.
Die Webseiten sind standardmäßig für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellen Fassungen optimiert, wobei die letzten beiden Versionen des Browsers berücksichtigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Anbieter erbringt nur dann Leistungen wie die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Bereitstellung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sowie die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder anderer Zusatzdokumentation, wenn dies ausdrücklich im individuellen Vertrag festgelegt wurde. Nach Abschluss der Webseitenerstellung wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Falls der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen vom Anbieter, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die jeweiligen Server, deren Konfiguration, die Datenleitungen oder die Abrufbarkeit der Webseite. Sofern keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart wurden, liegt die alleinige Verantwortung für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite nach der Abnahme beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht gegenüber dem Kunden für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart wurde, übernimmt der Anbieter die Erstellung der Datenschutzerklärung und des Impressums für die Webseite des Kunden unter Verwendung von Generatoren. In diesem Zusammenhang erbringt der Anbieter lediglich den Service der Texterstellung mithilfe der Generatoren. Die rechtliche und inhaltliche Überprüfung obliegt vollständig der Verantwortung des Kunden.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Anbieter sämtliche erforderlichen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich besonderer Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe usw.) und der Datenschutzerklärung liegt es in der Eigenverantwortung des Kunden, sich und den Anbieter entsprechend zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter gesetzlich nicht gestattet ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
Der Kunde hat Änderungen, die die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, eigenständig und unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Abschluss und Abnahme der Webseite ist vom Kunden gesondert zu beauftragen, sofern im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.
Webhosting (Resell)
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als optionale Erweiterung im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hostingleistungen vereinbaren. Der genaue Leistungsumfang (z.B. Speicherplatz, Zertifikate) wird in individuellen Verträgen zwischen den Parteien festgelegt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Leistungen Dritter jeglicher Art im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält in der Regel keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.Die Verfügbarkeit der vom Anbieter für das Hosting verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von nicht vom Anbieter beeinflussbaren Ereignissen nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.). Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden besteht, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten, sofern sie ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch durch Dritte, sofern er diesen zu vertreten hat. Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Falls der Kunde dazu nicht in der Lage ist, hat er den Anbieter oder andere fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Der Kunde haftet selbst für eventuelle Datenverluste aufgrund unzureichender Datensicherung.
Haftung
(1) Brand Build haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet identecs nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet identecs nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet identecs nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, identecs ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt identecs insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als optionale Erweiterung im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der genaue Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Das erforderliche Vertragsverhältnis zur Registrierung der jeweiligen Domain kommt direkt zwischen dem Kunden und der entsprechenden Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter fungiert im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle lediglich als Vermittler, ohne eigenen Einfluss auf die Domainvergabe zu haben.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht Gegenstand seiner Leistungspflicht.
Für die Registrierung von Domains gelten zusätzlich die spezifischen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Im Falle einer beabsichtigten Registrierung wird der Anbieter den Kunden auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Wartung und Pflege von Webseiten
Nach Abschluss der Webseite und/oder einzelner Teile davon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter hat auch die Möglichkeit, die Wartung von Drittwebseiten anzubieten. Es besteht jedoch weder eine Verpflichtung für den Anbieter, ein solches Angebot bereitzustellen, noch muss der Kunde die erweiterten Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von individuellen Verträgen. Die Wartungsverträge umfassen die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Details, wie regelmäßige Wartungen, können ggf. individuell vereinbart werden. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese selbstständig herzustellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen. Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf anderen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Die Regelungen unter "Haftung und Freistellung" bleiben hiervon unberührt. Die Wartung umfasst ausschließlich die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Insbesondere sind Aktualisierungen des Impressums oder der Datenschutzerklärung nicht Bestandteil der Wartung, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Social Media Marketing
Wenn der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen vereinbaren, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Seiten und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte.
Falls ausdrücklich zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart, erstellt der Anbieter auch Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden. Dabei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das System bereitgestellt werden, das von der entsprechenden Social-Media- Plattform dafür vorgesehen ist. Der Anbieter ist lediglich dazu verpflichtet, die Werbeanzeigen gemäß den individuellen Kundenwünschen zu erstellen. Es werden jedoch keine bestimmten Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) zugesichert.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht gestattet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Anbieter dennoch in Einzelfällen feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Zusätzlich zur Erstellung der Social-Media-Seiten kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Diese Verantwortung liegt beim Kunden als Betreiber. Der Kunde ist alleiniger Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG. Details sind Gegenstand von individualvertraglichen Vereinbarungen. Der Anbieter agiert im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden.
Content-Marketing und Pressemeldungen
Wenn der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) und/oder die Erstellung von Pressemeldungen vereinbaren, richtet sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Die Inhalte der Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kunden. Nach Fertigstellung des vereinbarten Texts sendet der Anbieter diesen dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe. Im Fall von Pressemeldungen wird nach der Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen.
Sofern nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen wünscht, trägt er die entstehenden Mehrkosten.
Falls der Anbieter mit der Veröffentlichung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, publiziert der Anbieter ausschließlich Texte, die vom Kunden freigegeben wurden. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich gemäß den Vorschriften unter der Überschrift "Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung.
Beratung und Consulting Beratungsleistungen
Wenn der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen vereinbaren, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Insbesondere wird keine Rechtsberatung geschuldet.
Beratungsleistungen gelten als Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Marktbeobachtung
Wenn der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung vereinbaren, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungs aßnahmen, die zuvor mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann auf Grundlage der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Logogestaltung und -Konzeption
Nach Vereinbarung mit dem Kunden übernimmt der Anbieter die Logogestaltung und - Konzeption. Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage beim Anbieter mit einer detaillierten Beschreibung des gewünschten Logos. Diese Anfrage ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Anbieter. Der Anbieter prüft die Kundenanfrage auf Vollständigkeit, Geeignetheit (außer rechtliche Geeignetheit, insbesondere auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Auf Grundlage der Kundenwünsche erstellt der Anbieter ein Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen, Schutzrechte oder Eintragungsfähigkeit erfolgt nicht durch den Anbieter, wenn der Kunde die Logogestaltung und -Konzeption in Auftrag gibt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde alle für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinitionen etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Video und Fotografie
Wenn der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien vereinbaren, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus einem individuell geschlossenen Vertrag zwischen beiden Parteien. Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage beim Anbieter mit einer genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage dient als Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Anbieter. Der Anbieter prüft die Kundenanfrage auf Vollständigkeit, Geeignetheit (außer rechtliche Geeignetheit, insbesondere auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Auf Grundlage der Kundenanfrage erstellt der Anbieter ein Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Beide Parteien erkennen an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Leistung ist, die künstlerische Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Print-Design
Bei Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden liegt der Fokus auf der Entwicklung gestalterischer Vorgaben für Printprodukte, wie zum Beispiel Banner, Postgrafiken, Plakate, Flyer, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfe. Solche Designverträge sind als Werkverträge nach § 631 ff. BGB zu verstehen. Die genauen Leistungen werden durch einen individuellen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt.
Der Kunde startet den Prozess, indem er eine Anfrage beim Anbieter einreicht, die eine detaillierte Beschreibung der gewünschten Design-Leistungen enthält. Diese Anfrage ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Anbieter. Nach sorgfältiger Prüfung der Kundenanfrage erstellt der Anbieter ein Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
Nach Beauftragung können Kundenanforderungen in einem Briefing besprochen und konkretisiert werden. Kundenwünsche können eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien schriftlich zustimmen. Der Anbieter ist nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Nach Fertigstellung fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auf.
Schlussbestimmungen
Rechteeinräumung/Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Sonstiges
1.Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
3.Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern (z.B. aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist. Kunden mit bestehenden Verträgen werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.